Externe Meldestelle des Bundes

Am 2. Juni 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, hinweisgebenden Personen, auch Whistleblower genannt, die Möglichkeit zu geben, Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden ohne Furcht vor Repressalien zu melden. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich Whistleblower wenden können, wenn sie Informationen über Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen erhalten haben.

Was ist die externe Meldestelle des Bundes?

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes eingerichtet. Diese Meldestelle ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Ihre Aufgabe besteht darin, Meldungen von Whistleblowern entgegenzunehmen, zu prüfen und angemessene Folgemaßnahmen zu ergreifen.

Wann steht die externe Meldestelle zur Verfügung?

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 wurden auf der Webseite des BfJ die Kanäle veröffentlicht, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Die Meldungen können elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Es wird empfohlen, die von der Meldestelle bereitgestellten Kommunikationswege zu nutzen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der Informationen zu gewährleisten.

Wer kann die externe Meldestelle nutzen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz steht hinweisgebenden Personen offen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Kenntnis von Rechts- und Regelverstößen erlangt haben. Es gilt für Unternehmen und Behörden in verschiedenen Branchen und Sektoren.

Was sollten Unternehmen beachten?

Unternehmen sind dazu aufgefordert, interne Meldestellen einzurichten (z.B. mit einem Hinweisgebersystem), an die Whistleblower ihre Meldungen bevorzugt richten sollten, sofern keine beruflichen Repressalien befürchtet werden. Interne Meldungen ermöglichen eine schnellere Untersuchung und Behebung von Verstößen. Falls eine interne Meldung nicht zu einer angemessenen Lösung führt, können sich Whistleblower an die externe Meldestelle des Bundes wenden. Dies sollte auf dem internen Meldekanal des Unternehmensdeutlich kommuniziert werden.

Wichtige Hinweise

  • Die externe Meldestelle des Bundes kann nicht in zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten intervenieren.
  • Sie ist nicht dafür zuständig, dass Opfer von betrügerischen Handlungen ihr Geld zurückerhalten.
  • Allgemeine Anfragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz stehen, werden nicht von der Meldestelle bearbeitet.
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz umfasst keine Meldungen über privates Fehlverhalten.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet hinweisgebenden Personen einen besseren Schutz und ermöglicht es ihnen, Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufzudecken, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. 

Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz spielt dabei eine wichtige Rolle als Anlaufstelle für Whistleblower, um Verstöße zu melden und angemessene Maßnahmen einzuleiten.

Unternehmen sollten interne Meldestellen einrichten und Whistleblowern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit bieten, Verstöße zu melden.

Hinweis: Dieser Artikel soll nur einen Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz und die externe Meldestelle des Bundes bieten. Bei konkreten Fragen und rechtlichen Anliegen wird empfohlen, professionellen rechtlichen Rat einzuholen.